Sparerfreibetrag sinkt - auch Bausparer sind betroffen
Dezember 28th, 2006 by info
Am 01.01.2007 sinkt der Sparerfreibetrag. Dies betrifft auch alle Bausparer, die sich mit einem Bausparvertrag das nötige Kapital für Um,- oder Neubauten ansparen wollen.
Da Bausparer, wie alle anderen Anleger auch, Zinsen für ihre Kapitalanlage bekommen, sind die Bausparkassen verpflichtet einen Zinsabschlag an die Finanzämter abzuführen. Mittels eines Freistellungsauftrages kann ein Bausparer (wie jeder andere Kapitalanleger) seine Bausparkasse von der Pflicht befreien. Nur mit einem Freistellungsauftrag sind die Zinsen auf das Bausparguthaben auch Steuerfrei.
Ab dem 01. Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag für allein stehende auf 750 Euro und für gemeinsam veranlagt Ehepartner auf 1500. Dies ist fast eine Halbierung der Sparerfreibeträge!
Bausparer und andere Kapitalanleger sollte ihre Freistellungsaufträge prüfen und den neuen Bedingungen anpassen. Nur wer einen Freistellungsauftrag für das Jahr 2007 hat, bekommt seine Zinsen auch auf dem Bausparkonto, in voller Höhe, Gutgeschrieben.
Der Zinsabschlag beträgt generell 25%, dass gilt auch für Bausparguthaben.