Umzug kosten sind Steuerlich absetzbar
November 9th, 2006 by info
Die Kosten für einen Umzug sind schon seit Ewigkeiten von der Steuer absetzbar, aber nur dann wenn sie als Außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt durchgehen oder wenn sie Arbeitsbedingt sind. Als außergewöhnliche Belastungen erkennt das Finanzamt eine Umzug nur dann an wenn er z.B. auf Grund von Krankheit oder Behinderung stattfindet. Ein Arbeitsbedingter Umzug wird vom Finanzamt in den meisten Fällen nur anerkannt wenn sich der Fahrtweg zur Arbeit dadurch minimiert.
Neu ist jetzt, das man einen Umzug auch als Haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend machen. Dabei ist nur darauf zu Achten das neben der Rechnung der Umzugsfirma auch ein Kontoauszug der Steuererklärung beigelegt wird. Denn Umzugskosten sind nur bei „unbarer“ Bezahlung absetzbar. Haushaltsnahe Dienstleistungen können Jährlich mit bis zu 3000 Euro und mit bis zu 20% angesetzt werden. Damit kann die Steuerlast um bis zu 600 Euro gesenkt werden.