Archiv für November, 2006

Wasser sparen – Regenwasser nutzen

November 9th, 2006 by info

Fast jeder Eigenheimbesitzer nutzt das Regenwasser zum Blumen gießen, dazu fängt er es mittels einer Regentonne auf. Mir Regenwasser kann man aber noch einiges mehr sparen!
Mittels eines große Regenwasserspeichers und einer Pumpe kann man im Haus fast 50% des Wasserbedarfes selber Produzieren und damit Trinkwasser sparen.
So kann z.B. die Waschmaschine oder die Toilettenspülung über ein eigenes Leitungssystem mit Regenwasser betrieben werden. Natürlich kann auch der Rasensprenger oder die Sprenganlage mit Regenwasser betrieben werden, Regenwasser ist für Pflanzen sowieso besser als Leitungswasser.

Das Prinzip für eine eigene Wasseraufbereitung ist recht einfach, über spezielle Entwässerungssysteme wird das Regenwasser aufgefangen, in einen Regenwasserbehällter  geführt und dort mittels einer Pumpe und einem Leitungssystem an seinen Verwendungsort im Haus oder Garten geführt. Das Entwässerungssystem kann relativ unkompliziert eingebaut werden. Dieses kann unter speziellen Sickerfähige Ökopflaster, Rasenschutzwaben, Terrassenplatten, Dachbegrünungen oder Entwässerungsrinnen  sein. Von dort fließt das Regenwasser dann in den Regenwasserspeicher.

Mehr Informationen zum Thema Wertwasser.


Umzug kosten sind Steuerlich absetzbar

November 9th, 2006 by info

Die Kosten für einen Umzug sind schon seit Ewigkeiten von der Steuer absetzbar, aber nur dann wenn sie als Außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt durchgehen oder wenn sie Arbeitsbedingt sind. Als außergewöhnliche Belastungen erkennt das Finanzamt eine Umzug nur dann an wenn er z.B. auf Grund von Krankheit oder Behinderung stattfindet. Ein Arbeitsbedingter Umzug wird vom Finanzamt in den meisten Fällen nur anerkannt wenn sich der Fahrtweg zur Arbeit dadurch minimiert.
Neu ist jetzt, das man einen Umzug auch als Haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend machen. Dabei ist nur darauf zu Achten das neben der Rechnung der Umzugsfirma auch ein Kontoauszug der Steuererklärung beigelegt wird. Denn Umzugskosten sind nur bei „unbarer“ Bezahlung absetzbar. Haushaltsnahe Dienstleistungen können Jährlich mit bis zu 3000 Euro und mit bis zu 20% angesetzt werden. Damit kann die Steuerlast um bis zu 600 Euro gesenkt werden.