Am 01.01.2007 sinkt der Sparerfreibetrag. Dies betrifft auch alle Bausparer, die sich mit einem Bausparvertrag das nötige Kapital für Um,- oder Neubauten ansparen wollen.
Da Bausparer, wie alle anderen Anleger auch, Zinsen für ihre Kapitalanlage bekommen, sind die Bausparkassen verpflichtet einen Zinsabschlag an die Finanzämter abzuführen. Mittels eines Freistellungsauftrages kann ein Bausparer (wie jeder andere Kapitalanleger) seine Bausparkasse von der Pflicht befreien. Nur mit einem Freistellungsauftrag sind die Zinsen auf das Bausparguthaben auch Steuerfrei.
Ab dem 01. Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag für allein stehende auf 750 Euro und für gemeinsam veranlagt Ehepartner auf 1500. Dies ist fast eine Halbierung der Sparerfreibeträge!
Bausparer und andere Kapitalanleger sollte ihre Freistellungsaufträge prüfen und den neuen Bedingungen anpassen. Nur wer einen Freistellungsauftrag für das Jahr 2007 hat, bekommt seine Zinsen auch auf dem Bausparkonto, in voller Höhe, Gutgeschrieben.
Der Zinsabschlag beträgt generell 25%, dass gilt auch für Bausparguthaben.
Fast jeder Eigenheimbesitzer nutzt das Regenwasser zum Blumen gießen, dazu fängt er es mittels einer Regentonne auf. Mir Regenwasser kann man aber noch einiges mehr sparen!
Mittels eines große Regenwasserspeichers und einer Pumpe kann man im Haus fast 50% des Wasserbedarfes selber Produzieren und damit Trinkwasser sparen.
So kann z.B. die Waschmaschine oder die Toilettenspülung über ein eigenes Leitungssystem mit Regenwasser betrieben werden. Natürlich kann auch der Rasensprenger oder die Sprenganlage mit Regenwasser betrieben werden, Regenwasser ist für Pflanzen sowieso besser als Leitungswasser.
Das Prinzip für eine eigene Wasseraufbereitung ist recht einfach, über spezielle Entwässerungssysteme wird das Regenwasser aufgefangen, in einen Regenwasserbehällter geführt und dort mittels einer Pumpe und einem Leitungssystem an seinen Verwendungsort im Haus oder Garten geführt. Das Entwässerungssystem kann relativ unkompliziert eingebaut werden. Dieses kann unter speziellen Sickerfähige Ökopflaster, Rasenschutzwaben, Terrassenplatten, Dachbegrünungen oder Entwässerungsrinnen sein. Von dort fließt das Regenwasser dann in den Regenwasserspeicher.
Mehr Informationen zum Thema Wertwasser.
Die Kosten für einen Umzug sind schon seit Ewigkeiten von der Steuer absetzbar, aber nur dann wenn sie als Außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt durchgehen oder wenn sie Arbeitsbedingt sind. Als außergewöhnliche Belastungen erkennt das Finanzamt eine Umzug nur dann an wenn er z.B. auf Grund von Krankheit oder Behinderung stattfindet. Ein Arbeitsbedingter Umzug wird vom Finanzamt in den meisten Fällen nur anerkannt wenn sich der Fahrtweg zur Arbeit dadurch minimiert.
Neu ist jetzt, das man einen Umzug auch als Haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend machen. Dabei ist nur darauf zu Achten das neben der Rechnung der Umzugsfirma auch ein Kontoauszug der Steuererklärung beigelegt wird. Denn Umzugskosten sind nur bei „unbarer“ Bezahlung absetzbar. Haushaltsnahe Dienstleistungen können Jährlich mit bis zu 3000 Euro und mit bis zu 20% angesetzt werden. Damit kann die Steuerlast um bis zu 600 Euro gesenkt werden.
Nicht nur aus ökologischer Sicht sind Solaranlagen Sinnvoll. Sie können mit einer Solaranlage nicht nur den Strom für Ihren Eigenbedarf abdecken sondern auch noch Geld verdienen.
Schon mit einer Solarfeld Fläche von 40 qm können Sie den Jahres Stromverbrauch eines 4 Personenhaushaltes selber Produzieren.
Die „Renditen“ für Hausbesitzer, welchen Ihren Strom über Solaranlagen produzieren und den Solarstrom dann in das Stromnetz einspeisen vom Gesetzgeber festgeschrieben. So bekommen Sie die gesetzlich Vorgeschriebene Mindestvergütung für Solarstrom von bis zu 59,53 Cent je Kwh. Diese Mindestvergütung ist gesetzlich festgeschrieben auf 20 Jahre und abhängig von der Art, Größe und Leistungsfähigkeit der Solaranlage.
Ein Wechsel auf Solarstrom rechnet sich noch dieses Jahr, mal abgesehen von der steigenden Anschaffungskosten durch die Mehrwerststeuer Erhöhung , werden jedes Jahr von der Mindestvergütung 5% abgezogen. Diese sich dann ergeben Vergütung ist allerdings auf 20 Jahre festgeschrieben und wird sich dann nicht mehr ändern.
Solarstromanlagen sind nicht so Teuer wie man denkt und werden von mehreren verschiedenen Förderprogrammen gefördert.
Weitere Informationen zu Solaranlagen und Förderung von Solarstrom finden Sie auf der Internetseite von Sharp, einen der Größten Hersteller von Solaranlagen.
Nutzen Sie jetzt den kostenlosen Service von Order4you.de und stellen Sie Ihr Unternehmen, welches Sie in das Firmenverzeichnis eingetragen haben in unserem Handwerker Tipps Block noch einmal ausführlich vor.
Wie Sie Ihr Unternehmen vorstellen bleibt Ihnen überlassen, empfehlen würden wir Ihnen eine kleine Beschreibung Ihrer Firma mit den Punkten:
- Wann gegründet
- Anzahl der Festangestellten Mitarbeiter
- Qualifikationen des Unternehmens und der Mitarbeiter
- Aufgabenbereiche welche Sie übernehmen
- Referenzen wenn vorhanden
Nutzen auch Sie die Möglichkeit sich Ihren Kunden besser vorzustellen, ihnen einen Einblick zu geben wie erfahren das Unternehmen ist welches sie in Erwägung ziehen für ihren Auftrag.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrer Firmenvorstellung, wir werden diese dann hier im Blog veröffentlichen.
Wenn ein Handels- oder Firmenvertreter zu einem Termin in die Wohnung eines Kunden bestellt wird und nicht von alleine, ohne Termin an der Tür klingelt, dann kann man davon ausgehen das es sich um kein Haustürgeschäft handelt. Da der Vertreter in diesem Fall ja nicht den Überraschungsmoment auf seiner Seite hat und der Kunde sich ja auf das Gespräch mit dem Vertreter vorbereiten kann. Dieser Überraschungsmoment ist aber nach dem Gesetz eine Bedingung für ein die die Rücktrittsbestimmung welches es bei Haustürgeschäften gibt.
Jetzt hat das Amtsgericht München einen Vertrag, der während eines auf einer Handwerkermesse abgesprochen Hausbesuches, abgeschlossen wurde als Haustürgeschäft gewertet und der Kundin ihr daraus sich ergebendes Rücktrittsrecht zugestanden.
Bei diesem Fall ging es darum das die Kundin sich eine Haustür kaufen wollte und der Türen und Treppenhersteller ihr erklärte dass er einen genauen Preis für die Tür erst nach der Besichtigung und Begutachtung der alten Tür vor Ort nennen könne.
Darauf hin wurde ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart, bei diesem Termin bestellte die Kundin dann ihre neue Haustür. Nach mehren Gesprächen über die Wahl der Farbe für die Haustür überlegte die Kundin sich das anders und machte von ihrem Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften gebrauch. Worauf hin der Türen und Treppenhersteller Klage beim Amtsgericht München einreichte.
Diese Klage auf Zahlung und Lieferung der Haustür wies das Amtsgericht München (Az.: 274 C3367/05 ) zurück.
Da die Firma den Preis für die Tür nicht auf der Messe nennen wollte, sondern erst bei einem Hausbesuch, steht es jetzt so da als sei der Vertreter auf eigene Veranlassung zur Kundin gekommen.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, dieser alte Spruch gilt auch oder erst recht wenn Sie Werbung für Ihr Unternehmen machen.
Diese Erfahrung durfte jetzt auch ein großer Internetdienstleister machen. So wie Torsten Maue in seinem Blog schreibt, hat der Internetdienstleister auf einer Fachmesse in einem Prospekt damit geworben das er bei der Suchmaschine Google bei der Suchwortkombination „Suchmaschinenoptimierung Spezialist“ auf Platz 1 steht.
Den Platz 1 hatte der Internetdienstleister nach der Fachmesse OMD noch ganze 3 Tage, am heutigen Tage steht dieser Internetdienstleister auf der 3ten Seite.
Also wenn Sie für Ihr Unternehmen Werbung machen, dann sollten Sie auch genau überlegen ob Sie das was Sie in der Werbung versprechen auch halten können, ansonsten macht sich Ihre Konkurrenz schnell Lustig über Sie und Ihre Kunden rennen eher weg als das Sie zu Ihnen kommen. Am besten Sie Planen die Werbung für Ihr Unternehmen mit einer Professionellen Werbeagentur. Klar hat eine Werbeagentur ihren Preis, aber für Sie als Unternehmer sind Werbekosten Betriebsausgaben und von der Steuer absetzbar. Gerade jetzt zum Jahresende wird der ein oder andere Steuerberater auf seine Mandanten zukommen und sagen das noch Geld ausgegeben werden soll und wie kann man das sinnvoller machen als mit einer professionellen Werbung.
Viele Unternehmen, gerade die im Internet tätig sind, überlegen ob sie die Geschäftsform der englischen Limeted (Ltd) nehmen sollen. Auf den ersten Blick hat eine Ltd einige Vorteile.
Bei der Limeted ( Ltd ) hat man den Vorteil eines absolut geringen „Stammkapitals“, so reicht es wenn bei Gründung der Limetd (Ltd) 1 britisches Pfund (ca 1,50 Euro ) eingezahlt werden.
Bei der GmbH zum vergleich braucht man ein Stammkapital von 25 000 Euro, davon mindestens 12 500 Euro in Bar.
Auch die Gründungszeit einer Ltd ist um einiges geringer als die einer GmbH.
Die eigentlichen Gründungskosten der Limited sind auch geringer als die einer GmbH.
Wenn Sie sich für eine Limeted ( Ltd) entscheiden müssen Sie auf jeden Fall einiges beachten, was Sie bei einer GmbH nicht brauchen.
So müssen Sie wenn Sie in Deutschland aktiv sind eine Niederlassung anmelden.
Mit einer Niederlassung in Deutschland sind Sie dann sowohl in England als auch in Deutschland Umsatzsteuerpflichtig und müssen in Großbritannien und Deutschland Steuern zahlen. In vielen Fällen muss die Niederlassung Deutschland auch in das Handelsregister eingetragen werden, womit ein sich die geringeren Gründungskosten der Ltd schon fast wieder ausgleichen mit denen der GmbH.
Auch in Großbritannien gibt es bürokratische Verpflichtungen, welche Sie als kleines Unternehmen im Regelfall nicht selbst ausführen sondern an einen externen Dienstleister weitergeben. Damit sind natürlich auch wieder Kosten verbunden, die von Dienstleister zu Dienstleister unterschiedlich sind.
Zu diesem Dienstleister sollten Sie absolutes Vertrauen haben, denn als erstes Haften Sie für die Versäumnisse und diese Haftung kann bis zur kurzfristigen Löschung Ihrer Ltd kommen, womit Sie dann als Privatperson voll Haften.
Steuerlich macht es keinen Unterschied ob Sie eine GmbH oder eine Ltd sind. Sie versteuern in Großbritannien nur die dort erwirtschafteten Gewinne und in Deutschland nur die hier erwirtschafteten.
Sie sollten auf jeden Fall gründlich überlegen und sich noch einmal genau Beraten lassen ob eine Ltd wirklich die günstigere Unternehmensform für Sie ist.
Ich persönlich würde eine Ltd zum Beispiel mein Haus nicht bauen lassen, denn wenn die Pfuschen und dann Konkurs anmelden haftet die Ltd. eventuell nur mit 1 britischen Pfund (ca. 1.50 Euro) wobei eine GmbH immerhin mit mindestens 25 000 Euro haftet.
Im Sommer hat die Bundesregierung bekanntlich ja die Mehrwerststeuererhöhung beschlossen, diese tritt am 01.01.2007 in Kraft. Die Mehrwertsteuer wird dann von jetzt 16 Prozent auf dann 19% angehoben.
Nutzen Sie noch jetzt die Chance zu Steuern sparen. Wenn Sie z.B. dieses Jahr noch den für nächstes Jahr geplanten Umbau Ihres Hauses machen können Sie durchaus einiges an Steuern sparen.
Das Bauunternehmen welches den Umbau ausführen würde rechnet seine Preise ja auch zuzüglich Steuern (ausgenommen Kleinunternehmer)
Hier einmal ein kurzes Rechenbeispiel:
Die Kosten für das Baumaterial und der Arbeitslohn betragen 10 000 Euro.
Das würde bedeuten Sie zahlen 10 000 Euro + 1 600 Steuer (16 % Mehrwertssteuer)
also alles in allem zahlen Sie 11 600 Euro an das Bauunternehmen.
Nach der Erhöhung der Mehrwertssteuer auf 19% würden Sie bezahlen:
10 000 Euro Material und Lohnkosten
1 900 Euro Steuern ( 19 % Mehrwertsteuer )
11 900 Euro gesamt
Das bedeutet bei einem Preis von 10 000 Netto (ohne Mehrwertsteuer) können Sie dieses Jahr noch 300 Euro Steuern sparen.
Kurz einmal drüber nachgedacht, dann ein Paar Minuten die bekannten Suchmaschinen durchsucht und dann bin ich zu dem Entschluss gekommen diesen Handwerkerblog zu Starten. Natürlich wird sich hier nicht alles nur um Handwerker drehen.
Dieser Blog soll auch dazu dienen Informationen von und für Firmen zu verbreiten, Beurteilungen über Firmen abzugeben, welche die Auftragsvermittlung Order4you vermittelt hat oder welche über unser Firmenverzeichnis einen Auftrag bekommen haben.
Um dieses zu verwirklichen ist der Handwerkerblog aber auf Ihre Hinweise angewiesen. Jede Firma über die im Handwerkerblog Beurteilt wird, wird von mir davon Informiert und bekommt selbstverständlich die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen.